Rentenversicherung: Ein 1-Euro-Job verhindert Rentenanspruch

20-JAN-10

Auch wenn ein 47jähriger Langzeitarbeitsloser an einer sozialen Phobie, an Alkoholmissbrauch und an depressiven Verstimmungen leidet, ist es ihm zuzumuten, mindestens 6 Stunden am Tag zu arbeiten. Das gelte aus Sicht des Sozialgerichts Dortmund jedenfalls dann, wenn ein medizinisches Gutachten die Möglichkeit einer regelmäßigen Beschäftigungsaufnahme bestätigt und der Mann aktuell bereits in einem 1-Euro-Job als Hausmeistergehilfe arbeitet. Er kann dann keine Rente wegen Erwerbsminderung durchsetzen. (AZ: S 26 (1) R 40/08)