Rentensteuer: Erwerbsminderungsrenten sind «normalen» Renten gleichzusetzen

29-DEC-09

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, es gebe "keine verfassungsrechtlichen Bedenken" dagegen, dass seit 2005 (als das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten ist) auch Renten wegen Erwerbsminderung nicht mehr mit einem Ertragsanteil, sondern zu mindestens 50 Prozent besteuert werden. Diese Regelung sei auf alle Rentenarten aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzuwenden (also beispielsweise auch auf Hinterbliebenenrenten). Die vom Alterseinkünftegesetz vorgesehene Gleichbehandlung von "regulären" Alterseinkünften und Renten wegen Erwerbsminderung sei "folgerichtig und geboten". (AZ: 8 K 1745/07 E)