Überlange Verfahrensdauer: Nordrhein-Westfalen muss 700.000 Euro Schadenersatz zahlen

18-JAN-10

Wegen überlanger Dauer eines vorangegangenen Zivilverfahrens muss das Land Nordrhein-Westfalen einem Mann Schadenersatz in Höhe von rund 700.000 Euro leisten. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Der Mann hatte im Jahr 1984 gegen eine Firma geklagt, damit diese ihm Transportleistungen, die er vertragsgemäß erbracht hatte, bezahle. Das Verfahren war nach knapp 18 Jahren noch immer nicht abgeschlossen. Schließlich ging die beklagte Firma insolvent. Dies hatte zur Folge, dass der Kläger seine Forderung nicht mehr voll realisieren konnte.

Seinen Ausfallschaden bezifferte er auf etwa 1,6 Millionen Euro. Diesen Betrag wollte er vom Land Nordrhein-Westfalen ersetzt haben. In erster Instanz scheiterte er mit dem Begehren. Das OLG bejahte demgegenüber eine Amtshaftung des Landes. Denn die mit der Bearbeitung des Vorprozesses befassten Berufsrichter seien ihrer Verpflichtung, sich fortwährend und mit zunehmender Verfahrensdauer um so nachhaltiger um die Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen und damit einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten, zeitweise nicht in der gebotenen Form nachgekommen. Dies habe eine Verfahrensverzögerung von 34 Monaten mit sich gebracht. Allerdings sei der dadurch entstandene Schaden geringer als vom Kläger berechnet. 700.000 Euro müsse das Land aber zahlen. Das Gericht hat die Revision gegen sein Urteil zugelassen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.01.2010, 11 U 27/06